WANDER- und STUDIENFAHRTEN
aktueller Stand: 04.02.2015
1. Anzahl und Kosten der Fahrten

Bemerkungen:
- Die Herbstprojektwoche / Wanderwoche soll im 1. Quartal des Schuljahres stattfinden.
- Die Entscheidung über den Termin der Herbstprojektwoche / Wanderwoche fällt die LK / SK spätestens 1 ½ Jahre vor der jeweiligen Herbstprojektwoche.
- (Das ist in der Regel die 3. LK eines Schuljahres.)
- Die Finanzierung der Fahrten sollte durch langfristige Ansparpläne vertraglich mit den Eltern abgesichert werden.
Bisher nicht Teil des festen Fahrtenprogramms, inzwischen aber schon (fast) Tradition (erweitertes Fahrtenprogramm):

2. Inhaltliche Gestaltung der Fahrten

Ein konkreter Programmplan mit Veranstaltungen und Daten-Kosten-Aufstellung muss allen Fahrtanträgen beigefügt werden.
3. Sonstiges
Anträge: Mit der Festlegung der Wanderwoche bzw. der Fahrtentermine werden auch die Anmeldefristen zur Genehmigung der Fahrten festgelegt.